14.04.2023 - Pressemitteilung des VGF des AWZ Elbe-Fläming zur Satzungsänderung der Schmutzwasserbeseitigungssatzung

Die Suche nach Alternativen -

AWZ-Geschäftsführer Andreas Dittmann wollte die Frist zur Installation eines Übergabestutzens an der Grundstücksgrenze auf Ende 2025 verlängern. Eine Satzungsänderung ist allerdings vorerst vom Tisch.

Editorial: AWZ-Geschäftsführer Andreas Dittmann erklärt, warum an der Stutzenpflicht kaum ein Weg vorbei führt

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

wie Sie hier nachlesen können, hat der AWZ Elbe-Fläming den Kunden der dezentralen Entsorgung die Pflicht auferlegt, bis Ende dieses Jahres einen Übergabestutzen an der Grundstücksgrenze zu installieren. Nach vielen Gesprächen mit Betroffenen bin ich inzwischen überzeugt, dass wir die Frist für diese Maßnahme um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängern sollten.

Dafür habe ich mich in der letzten Verbandsversammlung eingesetzt, ebenso wie für die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen auf Antrag und im Einzelfall. Die intensive Diskussion in der Verbandsversammlung mündete in den Antrag eines Mitglieds der Verbandsversammlung, die Entscheidung darüber zu vertagen. Am 20. Juni wird deshalb eine öffentliche Arbeitsberatung des Verbandes zu diesem Thema stattfinden, um all die aufgeworfenen Fragen zu diskutieren.

Letztlich muss klar sein: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. An einer Stutzenpflicht wird wohl kaum ein Weg vorbei führen können. Ein zentraler Anschluss der betroffenen Ortslagen wäre auch mit Fördermitteln, falls diese überhaupt genehmigt werden, teuer und langwierig. Denken Sie nur an die derzeitigen Baupreise. Auf die Grundstücksbesitzer kämen nicht nur stattliche Anschlussbeiträge zu – diese richten sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten sowie nach den Grundstücksgrößen –, sondern auch ein Anschlusszwang, sobald ein Abwasserkanal vor dem eigenen Grundstück liegt. Das dürfte je nach Beschaffenheit des Grundstücks nicht jeden Besitzer glücklich stimmen.

Letztlich wird es also keine für sämtliche Kunden und Kundinnen befriedigende Lösung geben. Wir als Verband müssen kostendeckend arbeiten und sind daher gesetzlich verpflichtet, anfallende Ausgaben an unsere Gebührenzahler weiterzureichen. Mit der Stutzenpflicht wollen wir den stetig steigenden Kosten eine Maßnahme entgegen setzen, von der Besitzer von Sammelgruben langfristig profitieren.

Ihr  Andreas Dittmann,

Bürgermeister der Stadt Zerbst/Anhalt und Geschäftsführer des AWZ Elbe-Fläming