Häufige Fragen Trinkwasser

Wasserzähler

Der Wasserzähler wird vom Versorgungsunternehmen gestellt und bleibt gemäß § 5 Nr. 1 der Wasserlieferungsbedingungen der Heidewasser GmbH im Eigentum unserer Gesellschaft.

Auf Ihrem Wasserzähler am äußeren Ring oder im Deckel. Auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ist die Zählernummer ebenfalls vermerkt.

Sie haben einen Hinweis in Ihrer Jahresabrechnung bekommen. Die Zähler unterliegen einer Eichfrist. Nach sechs Jahren müssen sie gewechselt werden, das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Das ist für Sie kostenlos. Die Kosten sind Bestandteil der Fixkosten, die wir über den monatlichen Grundpreis umlegen.

Unsere Mitarbeiter in den Meisterbereichen klingeln bei Ihnen. Werden Sie nicht angetroffen, hinterlassen wir einen Terminvorschlag auf einer Karte in Ihrem Briefkasten. Sollte Ihnen dieser Termin nicht passen, melden Sie sich bitte umgehend unter der angegebenen Telefonnummer.

Da wir täglich dutzende Zähler wechseln, kann es vorkommen, dass der Monteur einige Minuten früher oder später bei Ihnen klingelt. Wir bitten dafür um Verständnis. Der Wechsel selbst dauert nur 10 bis 20 Minuten. Er ist für Sie kostenlos.

Wichtig: Die Monteure können sich ausweisen und sind ausschließlich mit Fahrzeugen der Heidewasser GmbH unterwegs. 

Einen guten Zugang zum Wasserzähler, sodass der Monteur Platz zum Arbeiten hat. Am Ende des Zählerwechsels überzeugen Sie sich gemeinsam davon, dass der neue Zähler auf Null steht und verplombt wurde.

Sie selbst lesen am Ende eines jeden Jahres Ihren Zählerstand ab. Dafür versenden wir Ablesekarten. Sie füllen die Karte aus und senden sie an uns zurück.

Bei Kunden, die uns keinen Zählerstand melden, schätzen wir den Verbrauch anhand der Vorjahre. Liegen auch dafür keine Zählerstände vor, schätzen wir anhand des Durchschnittsverbrauchs aller Kunden. Auf diese Weise zahlen Sie aber u.U. über Jahre mehr, als Sie eigentlich verbrauchen.

Sie selbst lesen am Ende eines jeden Jahres Ihren Zählerstand ab. Dafür versenden wir Ablesekarten. Sie füllen die Karte aus und senden sie an uns zurück.

Bei Kunden, die uns keinen Zählerstand melden, schätzen wir den Verbrauch anhand der Vorjahre. Liegen auch dafür keine Zählerstände vor, schätzen wir anhand des Durchschnittsverbrauchs aller Kunden. Auf diese Weise zahlen Sie aber u.U. über Jahre mehr, als Sie eigentlich verbrauchen. 

Nein. Nur die Monteure der Heidewasser GmbH beschaffen Wasserzähler, bauen sie ein und wechseln diese. Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Nein. Nur die Monteure der Heidewasser GmbH beschaffen Wasserzähler, bauen sie ein und wechseln diese. Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. 

Lassen Sie sich von dem Unternehmen, das Ihre Anlage installiert hat, umfassend einführen, da Sie ab sofort für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Kundenanlage verantwortlich sind. Achtung: Verbinden Sie niemals

  • Freier Auslauf: Inspektion jährlich
  • Rohrunterbrecher: Inspektion jährlich
  • Rohrtrenner, EA2 + EA: Inspektion halbjährlich
  • Rohrtrenner EA1: Inspektion jährlich
  • Rückflussverhinderer: Inspektion jährlich
  • Rohrbelüfter: Inspektion alle 5 Jahre
  • Sicherheitsventil: Inspektion halbjährlich, Wartung jährlich
  • Druckerhöhungsanlage: Inspektion jährlich, Wartung jährlich
  • Filter, rückspülbar: Inspektion alle 2 Monate, Wartung alle 2 Monate
  • Filter, nicht rückspülbar: Inspektion alle 2 Monate, Wartung alle 6 Monate
  • Dosiergerät: Inspektion alle 6 Monate, Wartung jährlich
  • Enthärtungsanlage: Inspektion alle 2 Monate, Wartung alle 6 Monate
  • Trinkwassererwärmer: Inspektion jährlich
  • Löschwasserversorgung: Inspektion monatlich
  • Brandschutzeinrichtungen: Inspektion alle 6 Monate
  • Rohrleitungen: Inspektion jährlich
  • Kaltwasserzähler: Inspektion monatlich, Wartung alle 8 Jahre
  • Warmwasserzähler: Inspektion monatlich, Wartung alle 5 Jahre
  • Druckminderer: Inspektion jährlich, Wartung alle 1-3 Jahre
Vertragliches

Ja – über unser Kundenportal. Einmal angemeldet, können Sie hier Ihre Daten verwalten, z.B. Adresse und Bankverbindung ändern, eine Einzugsermächtigung erteilen, Ihre Abschläge anpassen oder Ihre Zählerstände online übermitteln.

Es gibt keine Pflicht, aber bedenken Sie: Eine Mindestabnahmemenge ist zu Ihrem und zum Schutz aller, damit sich in den Leitungen keine Keime bilden und Ihr Trinkwasser in der Qualität ankommt, in der es das Wasserwerk auch verlässt.

Die Heidewasser GmbH ist als Grundversorger verpflichtet, sämtliche Bewohner im Versorgungsgebiet mit Trinkwasser zu beliefern. Indem uns ein Kunde einen Eigentümerwechsel bekannt gibt, erhalten wir die Kontaktdaten des neuen Eigentümers. Dieser bekommt von uns eine Vertragsbestätigung mit den dazugehörigen Abschlägen.

DKB AG Magdeburg

IBAN: DE44120300000000705210     BIC: BYLADEM1001

Vergessen Sie nie wieder eine Überweisung, nehmen Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teil! 

Ihre Rechnung erhalten Sie einmal jährlich per Post oder per Mail, wenn Sie im Kundenportal angemeldet sind, in der Regel im Januar.

Wenn Sie im Kundenportal der Heidewasser GmbH registriert sind, können Sie Ihre Jahresrechnung jederzeit einsehen und herunterladen.

Abschläge sind Zahlungsbeträge für Ihr verbrauchtes Wasser. Da der Trinkwasserverbrauch variiert, erfolgt einmal pro Jahr mit Ablesung Ihres Zählers eine genaue Abrechnung der Wassermenge. Dabei werden sämtliche geleisteten Zahlungen (Abschläge) mit dem Jahresrechnungsbetrag verrechnet.

Die Höhe des Abschlages orientiert sich an Ihrem zu erwartenden Wasserverbrauch. Je nach Wasserverbrauch kann sich dann ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergeben. 

Bitte melden Sie sich in unserem Kundenportal an. Hier können Sie jederzeit Ihren Abschlag anpassen. Alternativ können Sie Ihren Abschlag auch telefonisch oder per E-Mail anpassen.

Das kann unterschiedliche Gründe haben. Lassen Sie uns gemeinsam über Ihre Rechnung schauen. Rufen Sie und an oder schreiben Sie uns. Das Team vom Kundenservice hilft Ihnen gern weiter.

Telefon: 0391/28968-68                                E-Mail: kundenservice@heidewasser.de

Müssen Preise angepasst werden, teilen wir dies auf unserer Webseite an dieser Stelle mit. Zusätzlich informieren wir Sie in Ihrer Jahresrechnung darüber.

Mit dem Grundpreis legen wir einen Teil unserer fixen Kosten der Wasserversorgung auf unsere Kunden um. In der Wasserversorgung liegt der Anteil der fixen Kosten bei zirka 90 Prozent! Das heißt, auch wenn unsere Kunden nur sehr wenig Wasser verbrauchen würden, blieben die Fixkosten für uns gleich.

Würden wir keinen Grundpreis erheben, müssten wir diese Kosten auf den Mengenpreis umlegen, weil wir gesetzlich verpflichtet sind, kostendeckend zu arbeiten. Dies würde dazu führen, dass der Mengenpreis extrem hoch und Wasser damit für manche Verbraucher unbezahlbar wäre.

Die Heidewasser GmbH arbeitet als kommunaler Trinkwasserversorger nicht gewinnorientiert. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Trinkwasser kostendeckend anzubieten.

Dazu kalkulieren wir alle drei Jahre neu und arbeiten entlang eines Wirtschaftsplans, der die jährlichen Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt. U.a. investieren wir kontinuierlich in die Pflege und den Ausbau des Netzes und der technischen Anlagen. So sichern wir nachhaltig die Versorgung mit Trinkwasser. 

Hausanschluss

Wir halten dafür einen Leitfaden bereit, der Sie durch diesen Prozess komplett durchführt.

Der Hausanschluss wird ausschließlich durch uns bzw. durch ein von uns beauftragtes Unternehmen hergestellt.

Die Kosten ergeben sich entsprechend den Allgemeinen Preisregelungen für die Wasserversorgung der Heidewasser GmbH. Für die Errichtung eines neuen Hausanschlusses wird ein Preis für Grundleistungen und ein Meterpreis erhoben.

 

Sie können auf Ihrem Grundstück die Tiefbauarbeiten (Aushub und Verfüllung) und z.B. einen Mauerdurchbruch übernehmen. Außerhalb Ihres Grundstückes sind keine Eigenleistungen möglich. Bitte sprechen Sie sich dazu mit unserem Meisterbereich ab.

Ihr Baukostenzuschuss deckt einen Teil der Kosten, die wir in die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Versorgungsanlagen investieren. Dabei dürfen wir von Gesetzes wegen maximal 70 Prozent der entstehenden Kosten durch die Baukostenzuschüsse abdecken.

Nur Sie als Grundstückseigentümer können eine Trinkwasserhausanschluss oder eine Veränderung desselben beantragen. Das bedeutet auch: Gibt es mehr als einen Grundstückseigentümer, muss jeder den Antrag unterschreiben (bzw. entsprechende Vollmachten zur Alleinvertretung vorlegen). Details zur Beantragung finden Sie hier.

Wir benötigen von Ihnen zur Anmeldung der Zählerstand, den Tag der Übergabe sowie eine beglaubigte Kopie des Notarvertrags oder eine Kopie des Grundbuchauszugs. Hier finden Sie das entsprechende Formular.

Qualität

Grundsätzlich ist eine leichte Braunfärbung nicht gesundheitlich bedenklich. Es handelt sich dabei um Ablagerungen, die sich von den Wänden der Trinkwasserleitungen lösen können. Das passiert z.B.  bei Arbeiten am Netz oder an Ihrer Hausinstallation, bei denen die Wasserabgabe unterbrochen ist. Wird es wieder angestellt, können sich durch die plötzliche Druckerhöhung Ablagerungen lösen.

Wenn Sie eine Braunfärbung beobachten, drehen Sie das Wasser voll auf – am besten, alle Hähne. Nach kurzer Zeit sollte das Wasser wieder klar sein. 

Während der Stillstandzeiten können sich Ablagerungen von den Rohrleitungen lösen oder Mikroorganismen vermehren (z.B. Legionellen). Bitte spülen Sie die Leitungen gründlich und lassen Sie das Wasser so lange laufen, bis es klar und kalt ist.

An Entnahmestellen, aus denen nur unregelmäßig Wasser entnommen wird (Gartenhaus, Gästezimmer), sollten in kürzeren Abständen, z.B. jede Woche, das Wasser in den Leitungen ausgetauscht werden. Nicht benutzte Leitungsteile trennen Sie am besten komplett von Ihrer Hausinstallation. 

Werden eine Wohnung oder ein Haus längere Zeit nicht bewohnt, schließen Sie bitte das Absperrventil hinter Ihrem Trinkwasserzähler. Lassen Sie nach Ihrer Rückkehr das Wasser gut ablaufen.