28.02.2023 - Pressemitteilung des AWZ Elbe-Fläming zur Satzungsänderung der Schmutzwasserbeseitigungssatzung


Ihre Sammelgrube hat Bestandsschutz!
AWZ Elbe-Fläming zielt mit Satzungsänderung auf neue Anlagen ab
• Bereits genutzte Sammelgruben haben Bestandsschutz
• Bestimmung zur Mindestgröße gilt bei Inbetriebnahme einer neuen Grube

Für alle Betreiber einer abflusslosen Sammelgrube gibt der Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming bezüglich der Größe der Anlage Entwarnung: Die aktualisierte
Schmutzwasserbeseitigungssatzung (SWBS), die ab 01.01.2023 gilt, regelt die Grubengröße neu zu installierender Anlagen. Derzeit betriebene abflusslose Sammelgruben, für die ein Dichtigkeitsnachweis vorliegt und bei denen vom Eigentümer keine bauliche Veränderung geplant ist*, sind von der Satzungsänderung nicht betroffen (sog. Altbestand). Das stellt Verbandsgeschäftsführer Andreas Dittmann klar.

Weitere Informationen gibt die Heidewasser GmbH, Betriebsführerin des AWZ Elbe-Fläming. Geschäftsführerin Claudia Neumann: „Der Verband hatte zu Beginn des Jahres
ein Merkblatt an seine Kunden versendet. Darin wies der AWZ Elbe-Fläming darauf hin, dass abflusslose Sammelgruben künftig mindestens ein Speichervolumen von 6 m3 aufweisen müssen. Eine Ausnahme bilden Grundstücke, die nicht dauerhaft genutzt werden, wie Wochenendgrundstücke. Hier lässt die neue Satzung ein Mindestvolumen von 3 mzu.  Viele Kunden haben sich daraufhin bei uns gemeldet, weil sie unsicher waren, ob ihre derzeitige Anlage nun nicht mehr betrieben werden darf. Dem ist nicht so, diese Sammelgruben unterliegen dem Bestandsschutz.“

Zusätzlich hatte der AWZ Elbe-Fläming allen Kunden, die eine abflusslose Sammelgrube betreiben, die neue Pflicht zur Installation eines Übergabestutzens (sog. Sauganschlussstutzen) ab 01.01.2024 mitgeteilt. Claudia Neumann: „Um die Kosten der dezentralen Entsorgung stabil halten zu können, müssen Grundstücksbesitzer ab 01.01.2024 eine Sauganschlussleitungbis zur und einen Übergabestutzen an der Grundstücksgrenze nachweisen. So wird sichergestellt, dass die Leerung der Gruben zügig und ungehindert abläuft.“

Kunden, die Probleme bei der Umsetzung der neuen Anforderungen sehen, sollten sich frühzeitig beim für die dezentrale Entsorgung zuständigen Mitarbeiter Herrn Ruppert
melden (Mail: entsorgung@heidewasser.de, Tel. 0391- 28968161).

*Der Anschluss eines Saugstutzens zählt nicht zu einer baulichen Veränderung.

Für Fragen zur Pressemitteilung erreichen Sie Claudia Neumann (Geschäftsführerin der Heidewasser GmbH) unter Tel. 0391 – 28 96 81 26.

Die Satzungsänderung finden Sie unter www.heidewasser.de/de/schmutzwasserbeseitigungssatzung.html
(-> SW Beseitigungssatzung 9. ÄS)