14.03.2023 - Pressemitteilung des VGF des AWZ Elbe-Fläming zur Satzungsänderung der Schmutzwasserbeseitigunggssatzung

Die Frist zur Installation eines Übergabestutzens an der Grundstücksgrenze soll um zwei Jahre verlängert werden. Dafür will sich Andreas Dittmann, Bürgermeister der Stadt Zerbst/Anhalt und Geschäftsführer des AWZ Elbe-Fläming, im Rahmen der Verbandsversammlung am 12. April 2023 einsetzen. hält er es für nötig, dass  „Ausnahmeregelungen auf Antrag und im Einzelfall“ genehmigt werden können.

„Im Ergebnis eines Gesprächs mit betroffenen Kundinnen und Kunden des AWZ am 9. März ist deutlich geworden, dass die bisherige Terminsetzung zum 31.12.2023 unglücklich gewählt wurde. Ich werde deshalb den Vertretern der Verbandsversammlung eine nochmalige Änderung der Satzung mit zwei wesentlichen Punkten vorschlagen.“

Stein des Anstoßes ist die  9. Änderungssatzung zur Schmutzwasserbeseitigung, die der AWZ am 15. November 2022 beschlossen hatte. Dittmann: „Mit einem Infoschreiben informierte der Verband am 18. Februar 2023 alle Besitzer einer Sammelgrube und Kleinkläranlage über die gefassten Beschlüsse der Verbandsversammlung. Für Aufregung sorgten dabei die künftig geltende Mindestgröße von Sammelgruben sowie die Forderung, bis zum 31.12.2023 einen Saugstutzen an die Grundstücksgrenze zu verlegen.“

Dass für die neue Mindestgröße für Bestandsanlagen ein Bestandsschutz für bestehende Anlagen greift und die neuen Größenanforderungen nur für neu zu errichtende oder zu ersetzende Anlagen gilt, habe schnell klar gestellt werden können.

Anders sehe es beim geforderten Sauganschlussstutzen aus, erklärt Dittmann weiter. „Nahezu täglich gehen bei der Heidewasser GmbH oder bei mir im Rathaus Einwendungen, Widersprüche und Beschwerden ein. Unterschriften betroffene Ortsteile füllen inzwischen Ordner. Es wird aber nicht nur geschimpft, sondern auch miteinander gesprochen.“ Insbesondere die Wertlauer Initiative um Herbert Witte, Dirk Bunge und Juliane Wiegand habe die mit der Satzungsänderung verbundenen Probleme strukturiert zusammengefasst, beschreibt Andreas Dittmann wertschätzend die Stimmung während des Treffens am 9. März 2023, an dem auch Heidewasser-Geschäftsführerin Claudia Neumann sowie Dennis Ruppert teilgenommen hatten, letzterer als Ansprechpartner für alle Fragen um die dezentrale Entsorgung. Dittmann: „Ein Termin, der beispielhaft aufzeigte, dass auch kritische Themen in einer offenen und konstruktiven Atmosphäre erörtert werden können.“

Andreas Dittmann ist zu dem Entschluss gekommen, sich für eine Satzungsänderung mit der Terminsetzung 31.12.2025 für die Herstellung des Sauganschlussstutzens sowie die Zulässigkeit von Ausnahmeregelungen auf Antrag und im Einzelfall einsetzen. „Das Ziel soll aber die Herstellung von Sauganschlussstutzen bis zum Ende der laufenden Abwasserkalkulationsperiode bleiben.“

Die Notwendigkeit von Ausnahmeregelungen ergebe sich aus der Vielzahl von Einzelfällen, denen der AWZ im Rahmen des Vertretbaren Rechnung tragen wolle, so Dittmann. „Außerdem sollen zur Verbandsversammlung am 12.4. Beispielrechnungen vorgestellt werden.“ Teilweise seien astronomische Kosten für die Nachrüstung diskutiert werden. „Hierzu wird es unterschiedliche Ausführungslösungen mit konkreten Preiskalkulationen als Information geben“, sichert der Bürgermeister zu. Auch diese blieben allerdings nur Beispiele, „jeder Einzelfall wird im Detail anders aussehen“.

Zusätzlich nimmt Andreas Dittmann Stellung zur Frage eines so genannten Solidarpreises des zentralen und dezentralen Abwassersystems. „Die Rechtsprechung zwingt alle Abwasserentsorger, beide Systeme getrennt zu kalkulieren und als getrennte Abwassersysteme zu führen – und so die Kosten je Entsorgungssystem zu erfassen, die kostendeckenden Gebühren zu ermitteln und festzusetzen.“

Im Vergleich zu anderen Abwasserentsorgern stehe der AWZ Elbe-Fläming auch für die dezentralen Systeme „sogar relativ gut“ da, wenn der Vergleich durch unterschiedliche Grundgebühren und Mengenpreise auch etwas Aufwand bedeutet. „Damit das so bleibt, also die Abwassergebühren möglichst auf dem bestehenden niedrigen Niveau auch in Zukunft gehalten werden können, soll das Abfuhrmanagement optimiert werden, eben durch Anschlussstutzen und kürze Wege für zu verlegende Schläuche. Derzeit wird das Entsorgungsfahrzeug nämlich nur von einem Mitarbeiter gefahren, was sehr anspruchsvoll ist. Mit der Neuregelung soll einem drohenden Mehraufwand bei der Entsorgung entgegen gewirkt werden. Müssten wie bei der Abfallentsorgung mindestens zwei Mitarbeiter eingesetzt werden, würde das in stark steigende Abwassergebühren münden.“

Dabei sei es nicht so, dass Haushalte, die am zentralen Abwassernetz angeschlossen sind, keine Zusatzkosten tragen müssten, So Dittmann und nennt ein Beispiel. „Deutlich wurde das bei der Straßenausbaumaßnahme in der Zerbster Käsperstraße. Im Zuge des Straßenbaus wurden alle Hausanschlüsse erneuert, was Kosten von bis zu 2.500 € je Haushalt bedeutete.“

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Bürgermeister Andreas Dittmann, Telefon (0 39 23) 75 41 11, E-Mail: andreas.dittmann@stadt-zerbst.de.