28.04.2023 - Pressemitteilung - öffentliche Beratung zur Saugstutzenpflicht am 20.06.2023

Öffentliche Beratung zur Saugstutzenpflicht am 20.06.2023

·         AWZ Elbe-Fläming informiert umfassend über Alternativen

·         Pflicht zur Installation eines Übergabestutzens bleibt bestehen

Ab 2024 soll die Heidewasser GmbH abflusslose Sammelgruben entsprechend der aktuellen Satzungsregelung nur noch über Saugstutzen an der Grundstücksgrenze entleeren. Zum Versuch, die Frist bis Ende 2025 zu verlängern, informiert Andreas Dittmann, Bürgermeister der Stadt Zerbst/Anhalt und Geschäftsführer des AWZ Elbe-Fläming:

„Im Rahmen einer Satzungsänderung hat der AWZ Elbe-Fläming den Kunden der dezentralen Entsorgung die Pflicht auferlegt, bis Ende dieses Jahres einen Übergabestutzen an der Grundstücksgrenze zu installieren. Nach vielen Gesprächen mit Betroffenen bin ich inzwischen überzeugt, dass wir die Frist für diese Maßnahme um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängern sollten.

Dafür habe ich mich in der letzten Verbandsversammlung eingesetzt, ebenso wie für die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen auf Antrag und im Einzelfall. Die intensive Diskussion mit den davon betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern mündete in den Antrag eines Mitglieds der Verbandsversammlung, die Entscheidung darüber zu vertagen. Dadurch gilt vorerst weiterhin die Stutzenpflicht ab 01.01.2024.

Am 20. Juni 2023 wird eine öffentliche Arbeitsberatung des Verbandes zu diesem Thema stattfinden, um alle aufgeworfenen Fragen zu diskutieren.

Auf Wunsch der Anwesenden wird die Heidewasser GmbH zum Termin umfangreiche Zusatzinformationen und Berechnungen vorstellen:

1.    Vorstellung und Erläuterung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des AWZ Elbe-Fläming.

2.    Kostenschätzung: Welche Kosten kämen auf die betreffenden Ortslagen und auf jeden Grundstücksbesitzer zu, wenn es zu einem Anschluss an das zentrale       Abwasserkanalnetz käme? Darin werden auch mögliche Fördermittel berücksichtigt.

3.    Vorstellung der Fördermittelrichtlinien im Land Sachsen-Anhalt für den Anschluss einer Ortslage an das zentrale Abwassernetz.

4.    Folgekostenabschätzung für das zentrale Entsorgungssystem.

Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Um weitere Kostensteigerungen bei der dezentralen Abwasserentsorgung zu minimieren, wird an einer Stutzenpflicht wohl kaum ein Weg vorbeiführen können. Ein zentraler Anschluss der betroffenen Ortslagen wäre auch mit Fördermitteln, falls diese überhaupt genehmigt werden, teuer und langwierig. Die derzeitigen Baupreise in Verbindung mit deutlich gestiegenen Zinsen für Kredite, um diese Investitionen finanzieren zu können, lassen erhebliche Kostenbelastungen erwarten. Auf die Grundstücksbesitzer kämen nicht nur stattliche Anschlussbeiträge zu, sondern auch ein Anschlusszwang, sobald ein Abwasserkanal vor dem eigenen Grundstück liegt. Das würde je nach Beschaffenheit des Grundstücks ebenfalls nicht jeden Besitzer glücklich stimmen und kann erhebliche Härten bedeuten.

Es wird also keine für alle Kunden und Kundinnen befriedigende Lösung geben können. Der Verband muss kostendeckend arbeiten und ist daher gesetzlich verpflichtet, anfallende Ausgaben an die Gebührenzahler weiterzureichen. Mit der Stutzenpflicht wollen wir den stetig steigenden Kosten eine Maßnahme entgegen setzen, von der Besitzer von Sammelgruben langfristig profitieren können.“

Wenn Sie Probleme bei der Umsetzung der neuen Anforderungen sehen, melden Sie sich bitte bei Herrn Ruppert (Mail: entsorgung@heidewasser.de, Tel. 0391 – 28968161).

Für Fragen zur Pressemitteilung erreichen Sie Claudia Neumann (Geschäftsführerin der Heidewasser GmbH) unter Tel. 0391 – 28 96 81 26.